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Klage, eingereicht am 20. Juli 2011 - ZZ/Rechnungshof

(Rechtssache F-69/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Levi)

Beklagter: Europäischer Rechnungshof

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofs, den Kläger nicht auf den Dienstposten eines Direktors der Direktion Personal zu ernennen und einen anderen Bewerber auf diese Stelle zu ernennen.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Rechnungshofs, eine andere Person auf den Dienstposten eines Direktors der Direktion Personal zu ernennen, und die Entscheidung, ihn nicht auf diese Stelle zu ernennen, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;

den Rechnungshof zum Ersatz des materiellen Schadens, der im Verlust finanzieller Ansprüche im Zusammenhang mit den angefochtenen Entscheidungen (einschließlich in Bezug auf die berufliche Laufbahn und die Versorgungsansprüche) besteht, und somit zu einer Zahlung dieser Ansprüche ab 1. Januar 2001 zu verurteilen;

den Rechnungshof zur Zahlung von einem symbolischem Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen;

dem Rechnungshof die Kosten aufzuerlegen.

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