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Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 23. Januar 2019 - FX gegen GZ, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter

(Rechtssache C-41/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Köln

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragsteller: FX

Antragsgegnerin: GZ, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter

Vorlagefragen

1.    Handelt es sich bei einem Vollstreckungsabwehrantrag gemäß § 767 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) gegen einen ausländischen Unterhaltstitel um eine Unterhaltssache im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen1 ?

2.    Falls nein, handelt es sich bei einem Vollstreckungsabwehrantrag gemäß § 767 ZPO gegen einen ausländischen Unterhaltstitel um ein Verfahren, welches im Sinne des Artikels 24 Nr. 5 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen2 die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand hat?

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1 ABl. 2009, L 7, S. 1.

2 ABl. 2012, L 351, S. 1.