Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Juni 2010 - Palou Martínez/Kommission
(Rechtssache F-11/10)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Offensichtliche Unzulässigkeit - Verspätung - Nichteinhaltung des Vorverfahrens - Art. 35 Abs. 1 Buchst. e der Verfahrensordnung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: María Soledad Palou Martínez (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Balfagon Costa)
Beklagte: Europäische Kommission
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin am Sitz in Brüssel zu verwenden
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Frau Palou Martínez trägt ihre eigenen Kosten.
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