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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Juni 2010 - Palou Martínez/Kommission

(Rechtssache F-11/10)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Offensichtliche Unzulässigkeit - Verspätung - Nichteinhaltung des Vorverfahrens - Art. 35 Abs. 1 Buchst. e der Verfahrensordnung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: María Soledad Palou Martínez (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Balfagon Costa)

Beklagte: Europäische Kommission

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin am Sitz in Brüssel zu verwenden

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Frau Palou Martínez trägt ihre eigenen Kosten.

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