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Klage, eingereicht am 27. August 2010 - Hidalgo/Europäisches Parlament

(Rechtssache F-70/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: José Manuel Hidalgo (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der berichtigten Gehaltsabrechnung des Klägers für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 und der seit dem 1. Januar 2010 erstellten Gehaltsabrechnungen im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 sowie Antrag auf Schadensersatz

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 für nicht anwendbar zu erklären;

die Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 4. Juni 2010 aufzuheben, mit der seine Beschwerde gegen die berichtigte Gehaltsabrechnung für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 und die seit dem 1. Januar 2010 in Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 erstellten Gehaltsabrechnungen zurückgewiesen wurde;

falls erforderlich, die Entscheidungen des Europäischen Parlaments aufzuheben, seine berichtigte Gehaltsabrechnung für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 und seiner Gehaltsabrechnungen seit dem 1. Januar 2010 in Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 zu erstellen;

das Europäische Parlament zu verurteilen, dem Kläger die rückständigen Dienstbezüge, auf die er Anspruch hat, nebst Verzugszinsen ab Fälligkeit der geschuldeten Nachzahlungen in Höhe des von der EZB für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatzes zuzüglich zwei Punkten zu zahlen;

das Europäische Parlament zur Zahlung von Schadensersatz an den Kläger wegen Amtspflichtverletzung in Höhe des symbolischen Betrags von einem Euro zu verurteilen und ihm die Kosten aufzuerlegen.

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