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Klage, eingereicht am 25. Februar 2010 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-14/10)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Lecce) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Feststellung der überlangen Dauer des Verfahrens zur Feststellung einer Teilinvalidität und Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des dem Kläger zugefügten Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission über die Ablehnung des Antrags vom 30. Januar 2009 aufzuheben;

die Zurückweisung der Beschwerde vom 20. Juli 2009, die gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags vom 30. Januar 2009 erhoben wurde, aufzuheben;

soweit erforderlich, das dienstliche Schreiben ADMIN.B.2/MB/ls D(09)29562 vom 6. November 2009, das dem Kläger am 16. Dezember 2009 zugegangen ist, aufzuheben;

soweit erforderlich, festzustellen, dass das Verfahren zur Gewährung der gesetzlichen Garantien des Klägers nach Art. 73 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften im Zusammenhang mit einem Unfall, den er am 12. September 2003 erlitten hat, schon über fünf Jahre dauert;

soweit erforderlich, festzustellen, dass die Dauer des fraglichen Verfahrens eine angemessene Dauer überschritten hat;

die Kommission zum Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den der Kläger wegen der unangemessenen Dauer des fraglichen Verfahrens zu Unrecht erlitten hat, und zur Zahlung von 10 000 Euro oder eines höheren oder niedrigeren Betrags zu verurteilen, den das Gericht als recht und billig erachtet;

die Kommission zu verurteilen, dem Kläger ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Antrag vom 30. Januar 2009 bei der Kommission eingegangen ist, bis zur tatsächlichen Zahlung des Betrags von 10 000 Euro Zinsen auf diesen Betrag in Höhe von 10 % pro Jahr und mit jährlicher Kapitalisierung zu zahlen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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