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Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 28. November 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Spetsializiran nakazatelen sad - Bulgarien) – Strafverfahren gegen DK

(Rechtssache C-653/19 PPU)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie [EU] 2016/343 – Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren – Art. 6 – Beweislast – Fortdauer der Untersuchungshaft einer beschuldigten Person)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Spetsializiran nakazatelen sad

Partei des Strafsverfahrens

DK

Beteiligte: Spetsializirana prokuratura

Tenor

Art. 6 der Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafsachen sowie die Art. 6 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind nicht auf nationale Rechtsvorschriften anwendbar, die die Freilassung einer in Untersuchungshaft befindlichen Person davon abhängig machen, dass sie den Eintritt neuer Umstände nachweist, die ihre Entlassung aus der Haft rechtfertigen.

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1     ABl. C 399 vom 25.11.2019.