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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 14. September 2010 - AE/Kommission

(Rechtssache F-79/09)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten - Art. 73 des Statuts - Weigerung, eine Krankheit als Berufskrankheit anzuerkennen - Elektromagnetische Hypersensibilität)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: AE (Muchamiel, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und D. Martin, sodann J. Currall und J. Baquero Cruz)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der am 16. Januar 2009 erhaltenen Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 15. Dezember 2008, mit der diese den Antrag des Klägers, seine Erkrankung als Berufskrankheit im Sinne von Art. 73 des Statuts anzuerkennen, abgelehnt hat, und, soweit erforderlich, der Entscheidung vom 11. Juni 2009, mit der die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde, sowie auf Zahlung von 12 000 Euro als Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden

Tenor des Urteils

Die Europäische Kommission wird verurteilt, an AE 2 000 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt außer ihren eigenen Kosten ein Viertel der Kosten des Klägers.

Der Kläger trägt drei Viertel seiner Kosten.

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