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Klage, eingereicht am 22. Mai 2012 – ZZ und ZZ/Kommission

(Rechtssache F-55/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: ZZ und ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal und S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Vorschläge zur Übertragung der vor dem Eintritt in den Dienst der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf der Grundlage der Berechnung anhand der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen (ADB), die nach Stellung der Anträge der Klägerinnen auf Übertragung der Ruhegehaltsansprüche in Kraft getreten sind

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die Entscheidungen aufzuheben, die die Vorschläge zur Übertragung ihrer Ruhegehaltsansprüche im Rahmen ihres Antrags nach Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts enthalten, darunter ein Vorschlag, der auf der Grundlage der am 3. März 2011 erlassenen ADB berechnet wurde;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.