Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des High Court (Irland), eingereicht am 12. Februar 2018 – Nalini Chenchooliah/Minister for Justice and Equality

(Rechtssache C-94/18)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court (Irland)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragstellerin: Nalini Chenchooliah

Antragsgegner: Minister for Justice and Equality

Vorlagefragen

Wenn dem Ehegatten eines Unionsbürgers, der Freizügigkeitsrechte nach Art. 6 der Richtlinie 2004/38/EG1 ausgeübt hat, ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 der Richtlinie verweigert wird, weil der fragliche Unionsbürger im betreffenden Aufnahmemitgliedstaat keine Rechte aus dem EU-Vertrag ausübt oder sie nicht mehr ausübt, und vorgeschlagen wird, den Ehegatten aus dem Mitgliedstaat abzuschieben, muss dann die Abschiebung mit den Vorschriften der Richtlinie im Einklang stehen oder fällt sie in die Zuständigkeit des nationalen Rechts des Mitgliedstaats?

Sollte die Antwort auf die vorstehende Frage lauten, dass die Abschiebung mit den Vorschriften der Richtlinie im Einklang stehen muss, muss dann die Abschiebung mit den Anforderungen von Kapitel VI der Richtlinie und insbesondere der Art. 27 und 28 der Richtlinie im Einklang stehen, oder darf sich der Mitgliedstaat unter solchen Umständen auf andere Vorschriften – insbesondere die Art. 14 und 15 der Richtlinie – stützen?

____________

1 Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. 2004, L 158, S. 77).