Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 15. Juli 2014 – Montagut Viladot/Kommission
(Rechtssache F-160/12)1
(Öffentlicher Dienst – Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/206/11 [AD 5] – Nichtaufnahme in die Reserveliste – Zulassungsbedingungen für Bewerbungen – Anerkennung von Zeugnissen)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Bernat Montagut Viladot (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt F. A. Rodriguez-Gigirey Perez, dann Rechtsanwälte F. A. Rodriguez-Gigirey Perez und J. A. Simón Sánchez)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Eggers, L. Banciella und G. Gattinara, dann B. Eggers, I. Galindo Martin und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/206-207/11-AD5/AD7 aufzunehmen
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten von Herrn Montagut Viladot zu tragen.
________________________1 ABl. C 63 vom 2.3.2013, S. 26.