Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 11. September 2013 – de Brito Sequeira Carvalho/Kommission
(Rechtssache F-126/11)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Disziplinarordnung – Disziplinarverfahren – Disziplinarstrafe – Verweis – Art. 25 des Anhangs IX des Statuts – Art. 22a des Statuts)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: José António de Brito Sequeira Carvalho (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Boury)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, soweit damit gegen den Kläger eine Disziplinarstrafe in Form eines Verweises verhängt wird
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr de Brito Sequeira Carvalho trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten der Europäischen Kommission verurteilt.
________________________1 ABl. C 174 vom 16.6.2012, S. 31.