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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 5. Juli 2007 - Bertolete u. a. / Kommission

(Rechtssache F-26/06)1

(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Einstufung und Bezüge - Amt für "Gebäude, Anlagen und Logistik" Brüssel - Erzieherinnen in Kinderbetreuungseinrichtungen - Ehemalige Arbeitnehmer nach belgischem Recht - Änderung der anzuwendenden Regelung - Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Marli Bertolete (Woluwé-Saint-Lambert) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und L. Lozano Palacios)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die Zurückweisung der Beschwerden der Klägerinnen gegen die Entscheidungen, mit denen ihre Einstufung und ihre Bezüge als Vertragsbedienstete festgelegt werden

Tenor des Urteils

Die Entscheidungen, mit denen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Bezüge der Klägerinnen nach ihren im April 2005 abgeschlossenen Verträgen als Vertragsbedienstete festgelegt hat, werden aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Klägerinnen.

Die Klägerinnen tragen die Hälfte ihrer eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 108 vom 6. Mai 1996, S. 34.