Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 30. September 2020 – Giorgio Armani/EUIPO
(Rechtssache C‑239/20 P)
„Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, mit dem nicht nachgewiesen wird, dass eine Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsam wäre – Nichtzulassung des Rechtsmittels“
1. Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Beweislast
(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170b)
(vgl. Rn. 14)
2. Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels – Formerfordernisse – Tragweite
(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170a und 170b)
(vgl. Rn. 15-17)
3. Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit der Frage nicht nachgewiesen wird – Nichtzulassung
(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170a und 170b)
(vgl. Rn. 20-23)
4. Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Unvereinbarkeit mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit der Frage nicht nachgewiesen wird – Nichtzulassung
(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170a Abs. 1 und Art. 170b)
(vgl. Rn. 24)
5. Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Frage, die vom Gerichtshof nicht untersucht worden ist – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit der Frage nicht nachgewiesen wird – Nichtzulassung
(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170a Abs. 1 und Art. 170b)
(vgl. Rn. 25)
Tenor
1. | | Das Rechtsmittel wird nicht zugelassen. |
2. | | Die Giorgio Armani SpA trägt ihre eigenen Kosten. |