Language of document : ECLI:EU:F:2007:187

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

6. November 2007

Rechtssache F-67/07 AJ

Carlos Arauzo Burillo

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Prozesskostenhilfe“

Gegenstand: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, der im Zeitpunkt der Antragstellung gemäß Art. 3 Abs. 4 des Beschlusses 2004/752/EG, Euratom des Rates vom 2. November 2004 zur Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. L 333, S. 7) für dieses Gericht entsprechend gegolten hat

Entscheidung: Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Leitsätze

Verfahren – Antrag auf Prozesskostenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen

(Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 94 § 3; Beschluss 2004/752 des Rates, Art. 3Abs. 4)