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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. September 2011 - Arnaldos Rosauro u. a. / Kommission

(Rechtssache F-29/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Art. 5 Abs. 2 des Anhangs XIII des Statuts - Vor dem 1. Mai 2004 veröffentlichtes internes Auswahlverfahren für den Übergang in eine andere Laufbahngruppe - Vor dem 1. Mai 2006 in die Reservelisten aufgenommene Bewerber - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Anwendung eines Multiplikationskoeffizienten kleiner als Eins - Streichung der Beförderungspunkte)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Andres Arnaldos Rosauro u. a. (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Jaume, dann Rechtsanwalt S. Rodrigues und schließlich Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, die Kläger, Beamte der Laufbahngruppe C und erfolgreiche Teilnehmer an einem internen Auswahlverfahren für den Übergang in eine andere Laufbahngruppe, in den Besoldungsgruppen B*3/B*4 zu ernennen, ihre Dienstbezüge durch die Anwendung eines Multiplikationskoeffizienten auf dem Niveau beizubehalten, das sie vor dem Laufbahnwechsel hatten, und ihre Beförderungspunkte zu streichen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 121 vom 20.5.2006, S. 19.