Klage, eingereicht am 28. September 2012 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-108/12)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung über die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen des Klägers auf das Versorgungssystem der Union, bei der die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts angewandt wurden
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung vom 9. Dezember 2011 über die Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche nach den Art. 11 Abs. 2 und 3 des Anhangs VIII des Statuts in das Versorgungssystem der Europäischen Union aufzuheben,
soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde vom 20. Juni 2012 gegen die Entscheidung vom 9. Dezember 2011 aufzuheben,
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.