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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 28. September 2011 - Allen/Kommission

(Rechtssache F-23/10)1

(Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit - Schwere Krankheit - Art. 72 des Statuts - Verlängerung des Krankenversicherungsschutzes durch das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem - Kriterium des Fehlens von Versicherungsschutz durch ein anderes System)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Allen (Armacão de Pera, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Antrag der Klägerin auf Anerkennung einer schweren Krankheit abzulehnen

Tenor des Urteils

Die Entscheidungen vom 30. Juni 2009, 17. Juli 2009 und 7. Januar 2010, mit denen die Europäische Kommission es abgelehnt hat, die Krankheit von Frau Allen als schwer anzuerkennen und ihren Krankenversicherungsschutz zu verlängern, werden aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 161 vom 19.6.2010, S. 58.