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Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Erding (Deutschland) eingereicht am 28. Mai 2019 - E. M., M. S. gegen Eurowings GmbH

(Rechtssache C-414/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Erding

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: E. M., M. S.

Beklagte: Eurowings GmbH

Vorlagefrage

Sind bei einer aus mehreren Segmenten bestehenden Flugverbindung bei der Ermittlung der Entfernung nach Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 261/20041 auch Zubringerflüge einzubeziehen, die von der auf einem Anschlussflug aufgetretenen Störung nicht betroffen waren?

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1 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).