Language of document : ECLI:EU:C:2019:126

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

31. Januar 2019(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑701/18

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Nürnberg (Deutschland) mit Entscheidung vom 31. Oktober 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 9. November 2018, in dem Verfahren

GeldfürFlug GmbH

gegen

Ryanair DAC

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Ersten Generalanwalts M. Szpunar

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 22. Januar 2019, das am 25. Januar 2019 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Amtsgericht Nürnberg (Deutschland) dem Gerichtshof die gütliche Beilegung des Ausgangsrechtsstreits mitgeteilt.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C701/18 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 31. Januar 2019

Der Kanzler

 

      Der Präsident

A. Calot Escobar

 

       K. Lenaerts


* Verfahrenssprache: Deutsch.