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Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 30. September 2019 – FS/Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

(Rechtssache C-719/19)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Raad van State

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: FS

Beklagter: Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

Vorlagefragen

Ist Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. 2004, L 158,1  …) dahin auszulegen, dass die nach dieser Vorschrift erlassene Verfügung zur Ausweisung eines Unionsbürgers aus dem Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats umgesetzt worden ist und sie keine Rechtsfolgen mehr entfaltet, sobald dieser Unionsbürger das Hoheitsgebiet dieses Aufnahmemitgliedstaats innerhalb der in dieser Verfügung gesetzten Frist für die freiwillige Ausreise nachweisbar verlassen hat?

Falls Frage 1 zu bejahen ist: Steht diesem Unionsbürger bei einer sofortigen Rückkehr in den Aufnahmemitgliedstaat das in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG vorgesehene Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten zu oder darf der Aufnahmemitgliedstaat eine neue Ausweisungsverfügung erlassen, um zu verhindern, dass der Unionsbürger jeweils für einen kurzen Zeitraum in den Aufnahmemitgliedstaat einreist?

Falls Frage 1 zu verneinen ist: Muss dieser Unionsbürger sich dann während eines bestimmten Zeitraums außerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmemitgliedstaats aufhalten und welche Dauer hat dieser Zeitraum?

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1     S. 77.