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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 24. Januar 2019 – Repsol Petróleo, S.A./Administración del Estado

(Rechtssache C-44/19)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Supremo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: Repsol Petróleo, S.A.

Kassationsbeschwerdegegnerin: Administración del Estado

Vorlagefrage

Ist Art. 21 Abs. 3 der Richtlinie 2003/961 vom 27. Oktober 2003 dahin auszulegen, dass auf den Eigenverbrauch von Energieerzeugnissen auf dem Betriebsgelände des Herstellers Verbrauchsteuer auf Mineralöle in der Höhe des Anteils erhoben werden kann, in dem bei der Produktion nichtenergetische Erzeugnisse anfallen?

Oder steht vielmehr das Ziel dieser Vorschrift, den Verbrauch von Energieerzeugnissen, der für die Herstellung von Endenergieerzeugnissen erforderlich ist, nicht zu besteuern, einer Besteuerung dieses Eigenverbrauchs in dem Anteil entgegen, in dem bei der Herstellung andere, nichtenergetische Erzeugnisse anfallen, auch wenn diese nichtenergetischen Erzeugnisse zwangsläufig als Abfallprodukte des Herstellungsprozesses selbst anfallen?

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1     Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. 2003, L 283, S. 51).