Klage, eingereicht am 18. Februar 2011 - Mariën/EAD
(Rechtssache F-15/11)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Peter Mariën (Elsene, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Theeuwes und F. Pons)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Nichtigerklärung der Entscheidung des Leiters der EU-Delegation in Afghanistan, wonach die Mitglieder dieser Delegation ihr Hotel verlassen und in eine Wohnanlage der EU umziehen mussten
Anträge
Der Kläger beantragt,
die an ihn gerichtete, in einer E-Mail-Nachricht des EU-Sonderbeauftragten und Leiters der EU-Delegation in Afghanistan vom 11. Januar 2011 enthaltene Entscheidung, am 14. Januar 2011 in das Wohngebiet in Kabul, Afghanistan, umzuziehen, aufzuheben;
dem EAD alle Kosten im Zusammenhang mit den vorläufigen Wohnmaßnahmen aufzuerlegen;
dem EAD aufzugeben, an ihn Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro wegen des verursachten psychologischen Stresses und Schadens zu zahlen;
dem EAD die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
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