Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. Februar 2013 – Labiri/EWSA
(Rechtssache F-124/10)1
(Öffentlicher Dienst – Beistandspflicht – Art. 12a des Statuts – Mobbing –Verwaltungsuntersuchung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Vassiliki Labiri (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und D. Abreu Caldas)
Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (Prozessbevollmächtigte: M. Arsène und L. Camarena Januzec im Beistand der Rechtsanwälte M. Troncoso Ferrer und F.-M. Hislaire)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Klage auf Aufhebung der Entscheidung, das auf die Beschwerde der Klägerin wegen Mobbings eingeleitete Verwaltungsuntersuchungsverfahren einzustellen
Tenor des Urteils
Die Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. Januar 2010 wird aufgehoben.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Frau Labiri entstandenen Kosten zu tragen.
________________________1 ABl. C 63 vom 26.2.2011, S. 34.