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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 8. Mai 2008 - Kerstens / Kommission

(Rechtssache F-119/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Zulässigkeit - Organisationsplan - Beschwerende Maßnahme - Änderung der dienstlichen Verwendung - Änderung der Aufgaben - Dienstliches Interesse - Gleichwertigkeit der Stellen - Verschleierte Sanktion - Ermessensmissbrauch)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Petrus Kerstens (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und M. Velardo)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Direktoriums des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) vom 8. Dezember 2005, mit der der Organisationsplan dieses Amtes geändert wurde, soweit diese Entscheidung die Verwendung des Klägers, damals Leiter des Referats "Ressourcen", im Referat "Studien und prospektive Analysen" zur Folge hatte, und Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 294 vom 2.12.2006, S. 68.