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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 16. Oktober 2003

(Rechtssache C-440/03)

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 16. Oktober 2003 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozeßbevollmächtigter ist Herr Bernhard Schima, mit Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klagepartei beantragt, der Gerichtshof möge wie folgt entscheiden:

1.    Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen

aus der Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr1 verstoßen, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie - mit Ausnahme von Vorschriften der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Bayern und Thüringen - nicht erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht mitgeteilt hat;

2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Klagegründe und wesentliche Argumente:

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 3. Mai 2002 abgelaufen, ohne dass alle Bundesländer die erforderlichen Vorschriften erlassen haben.

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1 - ABl. Nr. L 106, S. 21