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Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 2. Dezember 2015 - Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH gegen Hettegger Hotel Edelweiss GmbH

(Rechtssache C-641/15)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Handelsgericht Wien

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH

Beklagte: Hettegger Hotel Edelweiss GmbH

Vorlagefrage

Ist das Tatbestandsmerkmal „gegen Eintrittsgeld“ des Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zum Vermiet- und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums1 erfüllt, wenn

in den einzelnen Zimmern eines Hotels TV-Geräte bereitgestellt sind und vom Hotelbetreiber das Signal diverser Fernseh- und Hörfunkprogramme durch diese wahrnehmbar gemacht wird („Hotelzimmer-TV“) und

vom Hotelbetreiber für die Benutzung des Zimmers (mit „Hotelzimmer-TV“) ein Entgelt für das Zimmer pro Nächtigung („Zimmerpreis“) verlangt wird, das auch die Nutzung des TV-Geräts und der dadurch wahrnehmbaren Fernseh- und Hörfunkprogramme mitumfasst?

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1 ABl. L 376, S. 28.