Amtsblattmitteilung
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Schiedshofes (Belgien) vom 13. Juli 2005 in dem Rechtsstreit Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften gegen den Ministerrat
(Rechtssache C-305/05)
(Verfahrenssprache: Französisch)
Der Schiedshof (Belgien) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 13. Juli 2005, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 29. Juli 2005, in dem Rechtsstreit Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften gegen den Ministerrat um Vorabentscheidung über folgende Frage:
Verstößt Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche
1 gegen das durch Artikel 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistete Recht auf ein faires Verfahren und demzufolge gegen Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union, indem der neue Artikel 2a Nummer 5, den er in die Richtlinie 91/308/EWG eingefügt hat, die Einbeziehung der selbständigen Angehörigen von Rechtsberufen - ohne den Rechtsanwaltsberuf auszuschließen - in den Anwendungsbereich derselben Richtlinie auferlegt, die im Wesentlichen darauf abzielt, den Personen und Instituten, auf die sie sich bezieht, die Verpflichtung aufzuerlegen, die für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständigen Behörden über alle Tatsachen, die ein Indiz für eine Geldwäsche sein könnten, zu unterrichten (Artikel 6 der Richtlinie 91/308/EWG, ersetzt durch Artikel 1 Nummer 5 der Richtlinie 2001/97/EG)?
____________1 - ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 76.