Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 7. Juni 2011 - Mantzouratos/Parlament
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2009 - Entscheidung über die Nichtbeförderung - Zulässigkeit einer Einrede der Rechtswidrigkeit - Abwägung der Verdienste - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Andreas Mantzouratos (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: V. Montebello-Demogeot und K. Zejdová)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Kläger im Beförderungsverfahren 2009 nicht nach Besoldungsgruppe AD 13 zu befördern, sowie der Entscheidungen, Beamte nach dieser Besoldungsgruppe zu befördern, die weniger Verdienstpunkte aufweisen als der Kläger
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 274 vom 9.10.2010, S. 33.