Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 5. Juli 2011 - Coedo Suárez/Rat
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Stillschweigende Ablehnung des Entschädigungsantrags, gefolgt von der ausdrücklichen Ablehnung dieses Antrags - Verspätete Einlegung der Beschwerde gegen die stillschweigende Ablehnung - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Ángel Coedo Suárez (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: K. Zieleśkiewicz und M. Bauer)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, mit der der Antrag des Klägers auf Entschädigung abgelehnt wurde, und auf Ersatz des entstandenen materiellen und immateriellen Schadens
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Rat der Europäischen Union trägt sämtliche Kosten.
____________1 - ABl. C 301 vom 6.11.2010, S. 63.