Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 27. September 2011 - Whitehead/Europäische Zentralbank
(Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Jährliche Gehalts- und Bonusüberprüfung - Beurteilungsjahr 2008 - Jährliches Beurteilungsverfahren - Beurteilungskriterien - Anhörung der Personalvertretung - Berücksichtigung der krankheitsbedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz - Festlegung der Ziele)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Sarah Whitehead (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: zunächst F. Feyerbacher und G. Nuvoli im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur, dann E. Carlini und G. Nuvoli im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag der Klägerin auf Aufhebung der Entscheidung der EZB, mit der ihr aufgrund der Annual Salary and Bonus Review für das Jahr 2008 eine Gehaltserhöhung um zwei Punkte gewährt wurde, und auf Erstattung des Differenzbetrags zwischen der erhaltenen und der geltend gemachten Gehaltserhöhung sowie Antrag auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Whitehead trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Zentralbank.
____________1 - ABl. C 24 vom 30.1.2010, S. 82.