Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 31. März 2011 - Hecq/Kommission
(Rechtssache F-10/10)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Übernahme von Krankheitskosten in voller Höhe - Stillschweigende Ablehnung - Fehlende Entscheidung über die Anerkennung der Krankheit als Berufskrankheit -Befugnisbindung der Verwaltung - Zurückweisung der Beschwerde - Nicht lediglich bestätigende Entscheidung - Keine Beschwerde - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: André Hecq (Chaumont-Gistoux, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin im Beistand von Rechtsanwalt J.-L. Fagnart)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, mit der ein Antrag auf 100%ige Erstattung verschiedener medizinischer Kosten abgelehnt wurde
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als teilweise offensichtlich unbegründet und teilweise offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Herr Hecq trägt sämtliche Kosten.
____________1 - ABl. C 100 vom 17.4.2010, S. 70.