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Klage, eingereicht am 17. Oktober 2011 - ZZ/Kommission

(Rechtssache F-105/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Generaldirektors des OLAF, mit der dieser den Antrag des Klägers auf Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit im Sinne von Art. 2 Buchst. b der BSB abgelehnt hat

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Generaldirektors des OLAF vom 29. Juni 2011 über die Zurückweisung der Beschwerde, die der Kläger gegen die Ablehnung seines Antrags auf Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit im Sinne von Art. 2 Buchst. b der BSB erhoben hatte, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung des Generaldirektors des OLAF vom 25. März 2011 über die Ablehnung des Antrags des Klägers auf Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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