Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 5. Dezember 2012 - Bourtembourg/Kommission
(Rechtssache F-6/12)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Auslandszulage - Begriff des Wohnsitzes - Ständiger oder gewöhnlicher Mittelpunkt der Interessen - Vorübergehender Studienaufenthalt - Ort der Ausübung der Berufstätigkeit - Beschäftigungsverhältnisse auf bestimmte Dauer)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Julien Bourtembourg (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Dony)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und V. Joris)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der dem Kläger der Bezug der Auslandszulage verweigert wurde
Tenor des Urteils
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2011, mit der Herrn Bourtembourg der Bezug der Auslandszulage verweigert wurde, wird aufgehoben.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die Herrn Bourtembourg entstanden sind.
____________1 - ABl. C 184 vom 23.6.2012, S. 22.