Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 2. Oktober 2012 - Psarras/ENISA
(Rechtssache F-118/10)
(Öffentlicher Dienst - Dienstliche Verwendung - Wiederverwendung - Dienstliches Interesse - Urlaub aus persönlichen Gründen)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Aristidis Psarras (Heraklion, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte É. Boigelot und S. Woog, sodann Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagte: Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Prozessbevollmächtigte: E. Maurage im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst - Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger seines Amtes als Rechnungsführer der Agentur zu entheben und eine andere Person auf eben diese Stelle zu ernennen, sowie Antrag auf Zahlung eines Betrags an den Kläger als Ersatz des Schadens, den er durch die angefochtenen Handlungen und das Mobbing, dem er ausgesetzt gewesen sein soll, erlitten hat
Tenor des Urteils
Die Entscheidung des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit vom 7. Februar 2010, Herrn Psarras mit sofortiger Wirkung seines Amtes als Rechnungsführer zu entheben und Herrn X auf unbestimmte Zeit auf die Stelle eines Rechnungsführers zu ernennen, sowie die infolgedessen am 1. März 2010 ergangene Entscheidung des Verwaltungsdirektors, Herrn Psarras anderweitig zu verwenden, werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Psarras.
____________1 - ABl. C 63 vom 26.2.2011, S. 34.