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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. November 2012 – Soukup/Kommission

(Rechtssache F-1/11)1

(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Nichtaufnahme in die Reserveliste – Beurteilung der mündlichen Prüfung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Zdenek Soukup (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte É. Boigelot und S. Woog, dann É. Boigelot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Eggers und P. Pecho, dann B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst – Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/144/09, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmen, und der Entscheidung, einen anderen Bewerber in diese Liste aufzunehmen, sowie Ersatz des entstandenen immateriellen und materiellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Soukup trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 72 vom 5.3.2011, S. 36.