Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 5. Dezember 2012 – BA/Kommission
(Rechtssache F-29/11)1
(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/147/09 – Bildung einer Reserveliste zur Einstellung von Verwaltungsräten rumänischer Staatsbürgerschaft – Gründliche Kenntnisse in der Amtssprache Rumäniens – Ungarisch sprechende Minderheit in Rumänien – Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung – Grundsatz der Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot – Tragweite)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: BA (Wezembeek-Oppem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal, dann Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und D. Abreu Caldas)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Eggers und P. Pecho, dann B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/147/09-RO, die Klägerin nicht zur mündlichen Prüfung des Auswahlverfahrens zuzulassen
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
BA trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.
________________________1 ABl. C 173 vom 11.6.2011, S. 16.