Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 21. März 2013 – Brune/Kommission
(Rechtssache F-94/11)1
(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Aufhebung der Entscheidung über die Nichtaufnahme in die Reserveliste – Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung – Grundsatz der Gesetzmäßigkeit – Einrede der Rechtswidrigkeit gegen die Entscheidung, ein Auswahlverfahren wiederzueröffnen)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Markus Brune (Bonn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Mannes)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EPSO, das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/26/05 wieder aufzunehmen und den Kläger zur Wiederholung der mündlichen Prüfung einzuladen, sowie auf Aufhebung der Entscheidung, ihn aufgrund seines Nichterscheinens zu dieser Prüfung von diesem Auswahlverfahren auszuschließen
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Brune trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
________________________1 ABl. C 355 vom 3.12.2011, S. 30.