Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 28. März 2012 – Rapone/Kommission
(Rechtssache F-36/10)1
(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Aufeinanderfolgende Bewerbungen in einem allgemeinen Auswahlverfahren – Verweigerung der Registrierung)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Chiara Rapone (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt A. Rapone, dann Rechtsanwalt L. Rapone)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des EPSO, die Anmeldung der Klägerin zum allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/177/10 nicht zu registrieren
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Rapone trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
____________1 ABl. C 209 vom 31.7.2010, S. 54.