Klage, eingereicht am 19. März 2012 – ZZ/FRA
(Rechtssache F-38/12)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern, und der Entscheidung, sie in eine andere Abteilung zu versetzen, sowie Ersatz des immateriellen und des materiellen Schadens
Anträge der Klägerin
Aufhebung der Entscheidung, ihren Vertrag nicht zu verlängern;
Aufhebung der Entscheidung, sie eine andere Abteilung zu versetzen;
Ersatz ihres materiellen Schadens, der auf 1 320 Euro pro Monat, zahlbar ab September 2012, beziffert wird, nebst Verzugszinsen in Höhe des Bezugszinssatzes der Europäischen Zentralbank zuzüglich zwei Prozentpunkte;
Ersatz ihres auf 50 000 Euro veranschlagten immateriellen Schadens;
Verurteilung der Beklagten zur Tragung der Kosten.