Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. September 2012 – Markland/Europol
(Rechtssache F-34/11)1
(Öffentlicher Dienst – Personal von Europol – Vertrag als Bediensteter auf Zeit – Anwendung der BSB – Einstufung in die Besoldungsgruppe – Offensichtlich unbegründete Klage)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Saskia Jane Markland (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. D. Dane)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann, D. El Khoury und J. Arnould)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin in die Besoldungsgruppe AST 5 einzustufen
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Frau Markland trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Polizeiamts.
____________1 ABl. C 204 vom 9.7.2011, S. 30.