Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 22. Juni 2011 – AD/Kommission
(Rechtssache F-46/10)1
(Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: AD (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, dem Kläger die Haushaltszulage mit der Begründung nicht zu gewähren, dass er und sein Partner in einem Mitgliedstaat eine gesetzliche Ehe schließen könnten
Tenor des Beschlusses
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Europäische Kommission trägt sämtliche Kosten.
____________1 ABl. C 246 vom 11.9.2010, S. 41.