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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif de Strasbourg (Frankreich), eingereicht am 8. Oktober 2013 – Geoffrey Léger/Ministre des affaires sociales et de la santé, Établissement français du sang

(Rechtssache C-528/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal administratif de Strasbourg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Geoffrey Léger

Beklagte: Ministre des affaires sociales et de la santé, Établissement français du sang

Vorlagefrage

Stellen im Lichte des Anhangs III der Richtlinie 2004/33/EG1 sexuelle Beziehungen eines Mannes zu einem anderen Mann als solche ein Sexualverhalten mit einem hohen Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten dar und rechtfertigen sie den dauerhaften Ausschluss von Personen mit einem solchen Sexualverhalten von Blutspenden, oder können sie je nach den Umständen des Einzelfalls einfach ein Sexualverhalten mit einem hohen Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare Infektionskrankheiten darstellen und die vorübergehende Rückstellung von der Blutspende für eine bestimmte Dauer nach Beendigung des Risikoverhaltens rechtfertigen?

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1 Richtlinie 2004/33/EG der Kommission vom 22. März 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutbestandteile (ABl. L 91, S. 25).