Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 15. Oktober 2014 – AY/Rat
(Rechtssache F-23/11 RENV)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Rückverweisung ans Gericht nach Aufhebung – Beförderung – Beförderungsverfahren 2010 – Abwägung der Verdienste – Entscheidung, den Kläger nicht zu befördern)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: AY (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. F. Jensen)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Rates, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2010 nach Besoldungsgruppe AST 9 beförderten Beamten aufzunehmen, sowie auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens; vom Gericht nach Urteilsaufhebung zurückverwiesene Rechtssache T-167/12 P
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
AY trägt seine eigenen in den Rechtssachen F-23/11, T-167/12 P und F-23/11 RENV entstandenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union in der Rechtssache F-23/11.
Der Rat trägt seine eigenen in den Rechtssachen T-167/12 P und F-23/11 RENV entstandenen Kosten.
________________________1 ABl. C 226 vom 30.7.2011, S. 31.