Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin (Deutschland) eingereicht am 21. November 2014 - Ukamaka Mary Jecinta Oruche und Nzubechukwu Emmanuel Oruche gegen Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-527/14)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Ukamaka Mary Jecinta Oruche, Nzubechukwu Emmanuel Oruche
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Andere Beteiligte: Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, Emeka Emmanuel Mary Oruche
Vorlagefrage
Ist Artikel 7 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung1 so auszulegen, dass er einer Regelung des nationalen Rechts entgegensteht, mit der die erstmalige Einreise eines Familienangehörigen eines Zusammenführenden davon abhängig gemacht wird, dass der Familienangehörige vor der Einreise nachweist, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können?
________________________1 ABl. L 251, S. 12.