Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 15. Juli 2015 – Wolff/EAD
(Rechtssache F-94/15 R)
(Öffentlicher Dienst – Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Wahlen zur Personalvertretung – Dringlichkeit – Fehlen – Abwägung der bestehenden Interessen)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: Oren Wolff (Etterbeek, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: S. Orlandi und T. Martin)
Antragsgegner: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beschwerde des Antragstellers gegen das Ergebnis der Wahlen zur Personalvertretung des EAD zurückgewiesen wurde
Tenor des Beschlusses
Der Antrag von Herrn Wolff auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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