Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. Juni 2016 – Simpson/Rat
(Rechtssache F-142/11 RENV)1
(Öffentlicher Dienst – Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung – Beamte – Aufsteigen in eine höhere Besoldungsgruppe – Entscheidung, den Kläger nicht in die Besoldungsgruppe AD 9 einzustufen, nachdem er ein allgemeines Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9 bestanden hat – Begründungspflicht – Gleichbehandlung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Art. 81 der Verfahrensordnung – Offensichtlich unbegründete Klage)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Erik Simpson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und E. Rebasti)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger trotz erfolgreichen Abschneidens im Auswahlverfahren EPSO/AD/113/07 „Referatsleiterinnen und Referatsleiter (AD 9) im Übersetzungsdienst für die tschechische, estnische, ungarische, litauische, lettische, maltesische, polnische, slowakische und slowenische Sprache“ nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern, und auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Erik Simpson trägt seine eigenen Kosten in den Rechtssachen F-142/11, T-130/14 P und F-142/11 RENV und wird verurteilt, die Kosten des Rates der Europäischen Union in der Rechtssache F-142/11 zu tragen.
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten in den Rechtssachen T-130/14 P und F-142/11 RENV.
____________1 ABl. C 65 vom 3.3.2012, S. 26 (ursprüngliche Rechtssache).