Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Oradea (Rumänien), eingereicht am 29. Juni 2017 – Sindicatul Energia Oradea/SC Termoelectrica SA
(Rechtssache C-392/17)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Curtea de Apel Oradea
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungskläger: Sindicatul Energia Oradea
Berufungsbeklagte: SC Termoelectrica SA
Vorlagefrage
Stehen die Bestimmungen des Erlasses Nr. 50/1990 in der Auslegung durch die im Interesse der Rechtseinheitlichkeit ergangene Entscheidung Nr. 9/2016 der Înalta Curte de Casație și Justiție (Oberster Kassations- und Gerichtshof, Rumänien) – die für die ordentlichen Gerichte bindend ist und wonach die in die Gruppen I und II eingestuften Arbeitsplätze die eng und abschließend in den Anhängen 1 und 2 des Erlasses aufgeführten Arbeitsplätze sind und die Gerichte die Bestimmungen dieses Erlasses in vergleichbaren Fällen nicht ausweiten dürfen, wodurch verhindert wird, dass den Arbeitnehmern die Ruhestandsvorteile zuerkannt werden, die sich aus den schwierigen Arbeitsbedingungen ergeben, unter denen die ehemaligen Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ausgeübt haben – mit Art. 114 Abs. 3, Art. 151 und Art. 153 AEUV sowie mit den Bestimmungen der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG1 und der späteren Einzelrichtlinien in Einklang?
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1 Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. 1989, L 183, S. 1).