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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale ordinario di Roma (Italien), eingereicht am 12. Dezember 2018 – Società Italiana degli Autori ed Editori (S.I.A.E.)/Soundreef Ltd

(Rechtssache C-781/18)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale ordinario di Roma

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Società Italiana degli Autori ed Editori (S.I.A.E.)

Beklagte: Soundreef Ltd

Vorlagefrage

Ist die Richtlinie 2014/26/EU1 dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die den Zugang zum Markt der Vermittlung der Urheberrechte oder jedenfalls die Vergabe von Lizenzen an die Nutzer nur den Personen vorbehält, die nach der Definition dieser Richtlinie als Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung eingestuft werden können, wobei sie die unabhängigen Verwertungseinrichtungen, die in diesem Staat oder in anderen Mitgliedstaaten errichtet wurden, ausschließt?

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1     Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (ABl. 2014, L 84, S. 72).