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Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 11. Februar 2019 – Donex Shipping and Forwarding B.V., anderer Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën

(Rechtssache C-104/19)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführerin: Donex Shipping and Forwarding B.V.

Anderer Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën

Vorlagefragen

Ist die Verordnung (EG) Nr. 91/20091 gegenüber einem Einführer in die Union wegen der Verletzung von Art. 2 Abs. 11 der Verordnung (EG) Nr. 384/962 ungültig, weil der Rat für die Ermittlung der Dumpingspanne für die betreffenden Waren von nicht mitarbeitenden chinesischen ausführenden Herstellern bei dem in dieser Vorschrift geregelten Vergleich die Ausfuhrgeschäfte bezüglich bestimmter Typen der Ware nicht berücksichtigt hat?

Ist die Verordnung (EG) Nr. 91/2009 gegenüber einem Einführer in die Union wegen der Verletzung von Art. 2 Abs. 10 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 ungültig, weil die Organe der Union sich im Rahmen der Berechnung der Dumpingspanne für die betreffenden Waren bei dem Vergleich des Normalwerts der Waren eines indischen Herstellers mit den Ausfuhrpreisen gleichartiger chinesischer Waren geweigert haben, Berichtigungen im Zusammenhang mit Einfuhrabgaben für Rohstoffe und mittelbaren Steuern im Vergleichsland Indien sowie Unterschieden bei der Herstellung bzw. den Produktionskosten zu berücksichtigen, und/oder weil die Organe der Union mitarbeitenden chinesischen ausführenden Herstellern während der Untersuchung nicht alle Daten des indischen Herstellers im Rahmen der Ermittlung des Normalwerts (rechtzeitig) zur Verfügung gestellt haben?

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1     Verordnung des Rates vom 26. Januar 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. 2009, L 29, S. 1).

2     Verordnung des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. 1996, L 56, S. 1).