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Vorabentscheidungsersuchen der Administratīvā rajona tiesa (Lettland), eingereicht am 5. März 2019 – SIA KOB/Madonas novada pašvaldības Administratīvo aktu strīdu komisija

(Rechtssache C-206/19)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Administratīvā rajona tiesa

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: SIA KOB

Beklagte: Madonas novada pašvaldības Administratīvo aktu strīdu komisija

Vorlagefrage

Steht das Unionsrecht, insbesondere die Art. 18, 49 und 63 AEUV, der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der juristische Personen, wenn der Gesellschafter oder die Gesellschafter, die zusammen mehr als die Hälfte des stimmberechtigten Kapitals der betreffenden Gesellschaft vertreten, und alle für die Gesellschaft vertretungsberechtigten Personen Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, für diese eine Bescheinigung über ihre Eintragung als Unionsbürger sowie ein Dokument, das nachweist, dass sie die Amtssprache auf einem Niveau von mindestens B2 beherrschen, vorlegen müssen, um Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen erwerben zu können?

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